Die GEWOBA erhält bzw. ersetzt die bei jeder Sanierungsmaßnahme vorgefundenen Lebensstätten, damit die fliegenden Hausbewohner nach den Fassadenarbeiten wieder zurückkehren können. Dies ist auch rechtlich geboten, denn nach § 44 des Bundesnaturschutzgesetzes sind alle wildlebenden Vögel und Fledermäuse besonders geschützt. In Bremerhaven freut sich GEWOBA-Bauleiter Sven Killet über den Wiedereinzug von Fledermäusen in der Ludwig-Börne-Straße, wo nach und nach umfangreich saniert wird. „Wir sehen anhand der Kotspuren, dass hier die außerordentlich ruhigen Fledermaus-Mieter zurückgekehrt sind“, berichtet er.
Mit den Naturschützern des BUND Bremen arbeitet die GEWOBA diesbezüglich eng zusammen und auch sie bestätigen die gelungene Schutzmaßnahme. „Vögel und Fledermäuse bereichern das Leben in der Stadt. Zudem spielen sie eine wichtige Rolle im ökologischen Kreislauf. Eine einzige Zwergfledermaus beispielsweise vertilgt pro Nacht 1.000 bis 3.000 Mücken!“, so Siecke Martin vom BUND. Ersatznistkästen und Fledermausquartiere anzubringen, ist ebenso wichtig wie naturnahes Grün mit hoher Insektenvielfalt. Der vor allem durch Insektizide und Monokulturen verursachte Insektenschwund bedroht das Überleben von sehr vielen Vögeln und Fledermäusen.