Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir bemühen uns, diesen Webauftritt oder die mobile Anwendung barrierefrei zu machen. Die Erklärung zur Barrierefreiheit wird im Bremischen Behindertengleichstellungsgesetz verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV 2.0.

 

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für den unter www.gewoba-magazin.de veröffentlichten Webauftritt der GEWOBA Aktiengesellschaft Wohnen und Bauen.

> Wie barrierefrei ist das Angebot

Dieses Angebot ist nur teilweise barrierefrei. Es werden nur teilweise die Anforderungen der BITV 2.0 erfüllt.

Eine Überprüfung der Seite ist noch nicht erfolgt. 

> Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

Teilbereiche, die nicht oder noch nicht barrierefrei sind:
Barriere: Seitenbeschreibung in Gebärdensprache 
Beschreibung: Seitenbeschreibung in Gebärdensprache fehlt
Maßnahme: Die Erklärung in Gebärdensprache wird erstellt. Aktuell wird ein informierender Platzhalter verwendet.

> Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?

Diese Erklärung wurde am 01.06.2023 erstellt bzw. überarbeitet.

> Möchten Sie Barrieren melden? (Feedback-Möglichkeit)

Wir möchten unser Angebot gerne weiter verbessern.
Teilen Sie uns Ihre Probleme und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit gerne mit:

Marco Osmers
E-Mail: barrierefrei@gewoba.de
Telefon: 0421 / 36 72-113

> Kontakt zur Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik

Falls Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war, können Sie sich an die Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik wenden. Diese bietet auch weitere Informationen zur Durchsetzung.