Durch die Corona-Krise sinken bei vielen Bürgern die monatlichen Einnahmen. Arbeitgeber – vor allem aus dem Dienstleistungs- und Industriebereich – haben Mitarbeiter in Kurzarbeit geschickt. Die Beschäftigten erhalten damit nur noch 60 beziehungsweise 67 Prozent ihres Nettogehaltes. Selbstständige Gewerbetreibende haben die Geschäftstätigkeit eingestellt. Und auch die meisten Händler mussten ihre Läden schließen. Was sagen Sie Mietern, die aufgrund der Corona-Krise ihre Miete nicht zahlen können?
Manfred Corbach: Sprechen Sie uns an! Das ist die wichtigste Botschaft. Informieren Sie uns, damit wir gemeinsam nach Lösungen suchen und Vereinbarungen treffen können. Wir sind grundsätzlich Partner unserer Mieter, besonders in der Krise. Aber wir können auch nur helfen, wenn wir wissen, dass jemand ein Problem hat. Unsere Kundenbetreuer und auch unser Kundentelefon stehen für Gespräche telefonisch, und – derzeit nach Terminabsprache – auch persönlich zur Verfügung!
Mit den neuen Regelungen zum Kündigungsschutz muss doch ohnehin niemand befürchten, dass ihm gekündigt wird. Man könnte doch einfach seine Miete nicht zahlen, oder?
Corbach: Der Gesetzentwurf zur Abmilderung der Folgen der Pandemie soll verhindern, dass Mieter ihr Zuhause verlieren – und das ist erst einmal gut so und gibt den Mietern Sicherheit. Die Pflicht zur Zahlung der Miete bleibt dennoch bestehen. Neu ist nur, dass die Vermieter aufgrund von Zahlungsrückständen aus der Zeit vom 1. April bis zum 30. Juni 2020 für die Dauer von 24 Monaten den Mietvertrag nicht kündigen dürfen. Allerdings nur, wenn die Ursache in der Corona-Krise liegt.
Wir sind grundsätzlich Partner unserer Mieter, besonders in der Krise. Aber wir können auch nur helfen, wenn wir wissen, dass jemand ein Problem hat.
Was bedeutet das für die Mieter?
Corbach: Mieter, die glaubhaft machen können, dass sie infolge der Corona-Auswirkungen in Zahlungsschwierigkeiten sind, können mit uns einen Aufschub der Mietzahlung vereinbaren. Die Bundesregierung hat umfangreiche Rettungsschirme angekündigt, aber nicht alle Betroffenen werden sofort versorgt werden. Da kann ein Zahlungsaufschub wirklich helfen. Wir gehen davon aus, dass die vom Bund bewilligten Mittel in absehbarer Zeit gezahlt werden und die betroffenen Mieter dann auch ihre Mietrückstände wieder ausgleichen können. Als Tipp sei gesagt: Wenn möglich, sollte wenigstens ein Teilbetrag geleistet werden, damit die spätere Rückzahlung nicht so schwer fällt.
Die GEWOBA vermietet auch Gewerbeobjekte, zum Beispiel an Friseure, Bäcker oder Physiotherapeuten. Einige mussten ihr Geschäft bereits schließen, haben also von heute auf morgen keinerlei Einnahmen mehr. Wie wird diesen Mietern geholfen?
Corbach: Der Gesetzentwurf gilt auch für die Mieter von gewerblichen Räumen. Die meisten Betroffenen haben sich schon gemeldet und Vereinbarungen mit uns getroffen oder Beratungstermine vereinbart. Einige haben schon eigene Ideen eingebracht, wie sie die jetzt entstehenden Mietschulden später wieder abbauen können. Individuelle Lösungen sind jetzt in diesen unsicheren Zeiten gefragt – gemeinsam bekommen wir die hin!