Abenteuer Spielplatz? Aber sicher!

Hätten Sie’s gewusst?! Der erste Spielplatz Deutschlands entstand im Jahr 1790 – gestiftet von Preußens König Friedrich Wilhelm ll. in Berlin. Das Ziel: Die Kinder von der Straße holen!

Mittlerweile belegen gleich mehrere Studien, ein Kinderspielplatz vermag viel mehr als das. Denn Tatsache ist, das freie Spiel ist extrem wichtig für die körperliche und geistige Entwicklung eines jeden Kindes. Und so bieten bis heute alle öffentlich zugänglichen Plätze mit Schaukeln, Rutschen und Sandkästen immer vielfältiger werdende Möglichkeiten zum Bauen, Klettern, Balancieren und Freundschaftenschließen.

GEWOBA Spielplatz-Check
Neben einer hochwertigen Ausstattung mit GS-geprüften Spielgeräten nach EU-DIN-Norm setzen wir bei der Instandhaltung unserer Spielplätze daher auf häufige Sichtkontrollen sowie regelmäßiges Testspielen: Unsere Mitarbeiter kontrollieren dann, ob die vorhandenen Spielgeräte wunschgemäß funktionieren, das Areal sauber ist und sich an die geltenden Regeln gehalten wird. Doch Fakt ist auch: Bei über 480 instand zu haltenden Spielflächen in den Quartieren, können wir leider nicht überall sein. Daher nehmen wir Hinweise gern entgegen, um das gefahrlose, sichere Spielen dauerhaft zu garantieren. Auf unseren Spielplätzen sind Schilder mit Kontaktangaben. Und jetzt: Raus zum Spielen!

Die 10 wichtigsten Spielplatz-Regeln im Überblick
1. Einer für alle! Auf den GEWOBA-Spielplätzen dürfen sich alle Kinder der umliegenden Gebäude – genauso wie die von außerhalb – nach Herzenslust austoben.
2. Mittagsruhe? Gibt es nicht! Zwischen 8 und 20 Uhr ist Kinderlärm hier demnach durchgängig erlaubt.
3. Kinderspielplätze sind kein Jugendtreff! Daher gilt auf öffentlichen Spielplätzen i.d.R. eine Altersbegrenzung von 14 Jahren. Begleitpersonen jüngerer Kinder ist der Aufenthalt aber selbstverständlich gestattet.
4. Rauchen & Alkohol sind tabu. Nicht zuletzt, um neben einer grundsätzlichen Lärm- und Geruchsbelästigung auch die Vermüllung mit giftigen Zigarettenkippen und/oder gefährlichen Glasscherben zu vermeiden.
5. Jede Art von Müll ist eigenständig zu entsorgen! Hierzu stehen auf dem Gelände ausreichend Abfallbehälter zur Verfügung. Sind diese voll, ist der Müll mitzunehmen.
6. „Wir müssen leider draußen bleiben!“ Familien mit Hund müssen Ihren Vierbeiner vor Betreten des Spielplatzes abseits des Areals anleinen.
7. Spielen mit Helm? Bitte nicht! Sensibilisieren Sie Ihre (und andere) Kinder für die Gefahr von tödlichen Verletzungen (z. B. Strangulation) in Verbindung mit einem Fahrradhelm.
8. Fußball spielen ist nur in eigens dafür vorgesehen Zonen erlaub.
9. … das Fahrrad- und Skateboardfahren auch!
10. Bei Zuwiderhandlungen gegen die vorangehend genannten Regeln drohen Bußgelder in Höhe von ca. 25 bis 50 Euro – verhängt durch Polizei oder Ordnungsamt.