Kabelfernsehen? Künftig entscheiden die Mieter:innen selbst

Bislang wurde der Kabel-TV-Vertrag von der GEWOBA ausgehandelt, bereitgestellt und über die Nebenkosten im Mietvertrag abgerechnet. Dies hatte auch Sinn gemacht, denn die GEWOBA und auch andere Wohnungsunternehmen konnten mit den Anbietenden günstige Sammelverträge abschließen und entsprechend günstige Konditionen an ihre Mietparteien weitergeben – auch war das ein soziales Argument, denn so wurde Medienvielfalt und Teilhabe zum vertretbaren Preis gesichert.

Ab Juni 2024 steht es den GEWOBA-Haushalten frei, über welchen TV-Anbieter sie einen neuen, eigenen Vertrag abschließen

Freie Wahl beim TV Empfang: Das ist für viele durchaus positiv, schauen sie ohnehin ganz andere, internationale Programme oder nutzen vorwiegend Streamingdienste wie Waipu oder Netflix. Bezahlt hatten alle GEWOBA-Mietparteien diesen Service bislang über die Nebenkosten, auch, wenn sie das Angebot gar nicht nutzten. Im Juni 2024 endet die Übergangsfrist der so genannten „Umlagefähigkeit“ dieser Gebühr. Daniel Bögershausen von der GEWOBA erklärt: „Miethaushalte können natürlich Kabelfernsehen mit eigenem Vertrag über Vodafone beibehalten oder die gewünschte Alternative nutzen. Dies kann je nach Art der TV Nutzung Kostenvorteile bringen.“ Andererseits kann ohne die Sammelkonditionen auch eine Verteuerung eintreten. Diese sollte sich aber laut Verbraucherzentrale im moderaten Rahmen bewegen. GEWOBA-Partner Vodafone bietet den Haushalten, die keine Änderung wünschen, eine direkte und unkomplizierte Folgelösung an. Alle Mieterinnen und Mieter wurden dazu auch angeschrieben.

Alternativen nutzen oder bewährtes beibehalten
Eine weitere Möglichkeit für TV-Nutzung ist, öffentlich-rechtliche Sender DVB-T2 HD über die klassische Antenne zu schauen. Wer auch Privatsender empfangen will, muss dafür derzeit weniger als 8 Euro pro Monat zahlen. Außerdem sind Fernsehprogramme auch per Internet zu empfangen – oft bieten Anbieter gleich eine Kombination aus Telefon-, Internet und Fernsehanschluss an.

Warum ändern sich die TV-Regeln 2024 überhaupt?
Bislang war es üblich, dass sich Hausgemeinschaften einen Sammelvertrag für Kabelfernsehen teilen, jeder zahlte anteilig seinen Betrag mit der Betriebskostenabrechnung – das sogenannte Nebenkostenprivileg. Im Schnitt lag der Preis in Deutschland bei knapp zehn Euro pro Monat – bei der GEWOBA sogar günstiger. Der Bundestag hob Ende 2021 bei der Novellierung des Telekommunikationsmodernisierungsgesetzes das Nebenkostenprivileg auf. Dazu gab es auch viel Kritik, denn die Umlagefähigkeit garantierte Millionen Haushalten schwellenfrei ein kostengünstiges und vielfältiges Fernsehangebot.

Achtung: Haustürvertreter nutzen die „Gunst“ der Stunde
Die GEWOBA rät, Anbietende und Preise zu vergleichen und gegebenenfalls einen Neuvertrag abzuschließen. Wer möchte, dass alles beim Alten bleibt, kann über die Website bewohnerplus.de/gewoba seinen Vertrag mit Vodafone individuell verlängern und vom Konto abbuchen lassen. Alle anderen können den Vertrag auslaufen lassen und brauchen nicht zu kündigen, die Aufhebung erfolgt automatisch zum 1. Juni 2024. „Ein Vergleich lohnt immer!“ ergänzt Daniel Bögershausen, „Lassen Sie sich auch nicht durch Vertreter an der Haustür unter Druck setzen, die Ihnen einen neuen Vertrag aufdrängen wollen.“