Bereiten Sie sich auf den Fall der Fälle vor
Fakt ist: Sobald Sie vor der verschlossenen Wohnungstür stehen, fehlt es in der Regel an Zeit und Möglichkeiten für eine umfassende Recherche. Fragen Sie daher ruhig schon vorher einen Schlüsseldienst mit Ladengeschäft in ihrem Stadtteil nach konkreten Preisen für Anfahrt und Türöffnung sowie alle denkbaren Zuschläge. Notieren Sie sich außerdem die Telefonnummer. Diese wiederum deponieren Sie beispielsweise unter der Fußmatte zu Ihrer Wohnungstür oder kleben selbige unter die Klappe Ihres Briefkastens – Hauptsache ist, Sie haben den Kontakt tatsächlich parat, wenn der Fall der Fälle eintritt.
Mit diesen Kosten müssen Sie rechnen
Nach unserem Preisvergleich stellt ein seriöser Anbieter für eine einfache Türnotöffnung (Arbeitszeit: max. 15 Minuten) im Schnitt nicht mehr als 85 bis maximal 150 Euro brutto (z. B. nachts, an einem Feiertag) in Rechnung. Ist die Tür nicht einfach nur ins Schloss gefallen, sondern abgeschlossen, oder handelt es sich um eine Sicherheitstür, ist die Öffnung aufwendiger und dauert länger. Doch selbst dann sollten die Kosten die Summe von 250 Euro brutto nicht übersteigen.
Vorsicht bei Zusatzleistungen und teuren Pauschalen!
Versichern Sie sich während des Telefonats, woher der Handwerker tatsächlich kommt sowie, ob und in welcher Höhe Anfahrtskosten auf Sie zukommen. Ist die Frage der Anfahrt geklärt, beschreiben Sie dem Mitarbeiter ob die Wohnungstür lediglich zugefallen oder abgeschlossen ist. Die Vereinbarung eines Festpreises wird allgemein empfohlen und ist verbindlich.
Bezahlung vor Ort und nur in bar? Aufgepasst!
Immer wieder kommt es vor, dass Kunden nach erfolgter Leistung geradezu genötigt werden, den Rechnungsbetrag umgehend – und zwar ausschließlich in bar – zu begleichen. Für eine simple Türöffnung verlangen einige Dienste dann oft bis zu 500 Euro. Merke: Bei seriösen Anbietern ist die Zahlung auf Rechnung problemlos möglich. Haben Sie trotz besseren Wissens in Ihrer Notlage bereits eine überhöhte Summe bezahlt, erstatten Sie Anzeige und melden Sie den Vorfall der Verbraucherzentrale.
Es gibt auch gute Beispiele: So hat sich vor Kurzem in der Vahr ein Mieter ausgesperrt. Der Ersatzschlüssel lag bei einer Familie im Erdgeschoss, die jedoch über die Pfingsttage verreist war. Zum Glück hatte eine andere Nachbarin im Haus aber den Schlüssel für deren Wohnung angenommen. So konnte nach telefonischer Korrespondenz die Nachbarin aus der 2. Etage die Wohnung im Erdgeschoss öffnen und sich telefonisch zum Aufbewahrungsort des Schlüssels für die Dachwohnung leiten lassen. Und der zwischenzeitlich beauftragte Schlüsseldienst? Der hat sich sehr kulant gezeigt und trotz telefonischer Beauftragung und inzwischen angetretener Anfahrt keine Kosten in Rechnung gestellt. Großes Lob an den Schlüsseldienst P.H. für Kundenfreundlichkeit!
Übrigens: Auch der Notdienst der GEWOBA (Nummer im Hauseingangsbereich zu finden) hilft außerhalb der Geschäftszeiten bei der Vermittlung eines Schlüsselnotdienstes.
Top 5: Tipps zum Umgang mit Schlüsseldiensten
1. Fällt die Wohnungstür zu und es handelt sich um einen Notfall – etwa weil Babys hinter der verschlossenen Tür alleine sind, Essen auf dem Herd steht oder das Bügeleisen eingeschaltet ist – rufen Sie nicht den Schlüsseldienst, sondern die Feuerwehr (Tel.: 112)
2. Wird der Schlüsseldienst gerufen: Unterschreiben Sie niemals Auftragsformulare, ohne diese gelesen zu haben. Unerwünschte Passagen streichen Sie vor Ihrer Unterschrift durch.
3. Verlangen Sie ganz konkret und ausschließlich die Öffnung der Tür – und zwar: ohne deren Beschädigung. Das ist wichtig, denn die (oft unnötige) Beschädigung des Schlosses zieht unweigerlich Folgekosten nach sich, auf die „schwarze Schafe“ spekulieren.
4. Bleiben Sie während der Arbeiten unbedingt vor Ort und bitten Sie, falls möglich, einen Nachbarn um Unterstützung. So haben Sie im Zweifelsfall direkt einen Zeugen parat.
5. Für die Zukunft gilt: Deponieren Sie einen Ersatzschlüssel! Zum Beispiel bei einem Nachbarn oder einem Familienmitglied oder guten Freund in Ihrer Nähe.