Umzug während der Corona Krise? Hier sind die Regeln

Im Land Bremen gelten zurzeit strenge Kontaktbegrenzungen, das heißt, es dürfen nicht mehr als zwei Personen zusammen in der Öffentlichkeit unterwegs sein. Davon ausgenommen sind Familienangehörige. Diese Regelungen werden kontrolliert und Verstöße geahndet. Was ist, wenn ich jetzt meinen Umzug plane?

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Stefan Zimmermann, Kundendienstleiter der GEWOBA: „In allen von mir betreuten Anlagen haben die Umzüge, Besichtigungen und Wohnungsübergaben zum 1. April 2020 ausnahmslos gut geklappt. Unsere Kunden sind super. Alle zeigen Verständnis für die Schutzmaßnahmen und halten sich an die Regeln. So können wir Aufgaben weiter gut wahrnehmen“

• Die Wohnungsabnahmen und –übergaben nehmen wir nach Terminabsprache mit Ihnen gemeinsam vor; allerdings gilt auch hier: Bitte nur eine Person aus Ihrem Haushalt gemeinsam mit unserem Hauswart.

• Sie können, nach wie vor, eine Umzugsfirma buchen – die Umzugsfirmen dürfen noch arbeiten.

• Für Umzüge ohne Umzugsprofis brauchen Sie eine Berechtigung vom Ordnungsamt: Sie können beim Ordnungsamt Bremen einen formlosen Antrag für einen Umzug mit Helfern stellen. Schreiben Sie in einer E-Mail unter oeffentlicheordnung@ordnungsamt.bemen.de Ihren Umzugstermin, die Ortsangaben und die geplante Anzahl der Helfer. Das Ordnungsamt stellt Ihnen dann eine Berechtigung aus. Diese sollten Sie am Tag des Umzugs bei sich tragen.

• Auch die Büros der Ordnungsämter sind für Kunden geschlossen. Melden Sie sich bitte schriftlich um. Anträge dazu stellt das Ordnungsamt auf seiner Homepage zur Verfügung.

Wenn Sie innerhalb der GEWOBA umziehen, vereinbaren Sie bitte rechtzeitig einen Termin zur Wohnungsübergabe mit Ihrem Hauswart. Das gleiche gilt für Wohnungsbesichtigungen, auch diese sind in der Regel nach Absprache weiterhin möglich.